Spielrechts- bzw. Nutzungsverträge rechtlich überprüfen lassen!
Der Jahreswechsel ist ein idealer Zeitpunkt, um bei Bedarf Spielrechts- bzw. Nutzungsverträge auf den aktuellen Stand der gültigen Rechtslage anpassen zu lassen. Dazu gehören u.a. die sog. Pandemieklauseln, welche bei gesetzlich vorgegebenen Betriebsschließungen für eine durchgängige Fortzahlung der Jahresgebühren sorgen.
Viele Golfplatzunternehmer im Bundesverband Golfanlagen e.V. haben dies bereits im vergangenen oder im laufenden Geschäftsjahr erledigt. Sollten auch Sie Bedarf haben, Ihre Verträge an die gültige Rechtslage anzupassen, können wir Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Jakoby & Dr. Baumhof bestens empfehlen. Sie betreut Golfanlagen erfolgreich seit über einem Jahrzehnt, kennt daher die Golfbranche und hat in der Zeit der Pandemie zahlreiche BVGA-Golfplatzunternehmer mit neuen Verträgen ausgestattet.
KONTAKTDATEN:
Dr. Angelika Baumhof – Rechtsanwältin
Bahnhofsraße 15
D-91541 Rothenburg
Tel: 09861 – 94050
Mail: angelika.baumhof (at) jakoby-baumhof.de
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