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der Bayerische Landtag hat die Änderung des Bayerischen Grundsteuergesetzes beschlossen. Die Neuregelung bringt ab dem Kalenderjahr 2026 wesentliche Verbesserungen für Golfanlagen. Für das Jahr 2025 besteht darüber hinaus die Möglichkeit, dass Gemeinden die neue Regelung bereits freiwillig über einen Erlass anwenden.

Um einen möglichst umfassenden Überblick über die praktische Umsetzung in Bayern zu erhalten und gegebenenfalls weiteren Handlungsbedarf gegenüber Gemeinden aufzeigen zu können, bitten wir Sie, sich wenige Minuten Zeit für die nachfolgende Umfrage zu nehmen.

Herzliche Grüße

Ihre
Regina Ludwig
Bundesverband Golfanlagen e.V.
Bundesverband Golfanlagen e.V.
Georg-Wimmer-Ring 14
85604 Zorneding bei München

Tel: 08106 99 54 490 • Fax: 08106 99 54 49 99
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Amtsgericht Charlottenburg, Vereinsregister, 18965 Nz
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 203272862
Vorsitzender des Vorstands: Stuart Orme

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