Aktuelle Rechtsprechung zur Gemeinnützigkeit – Handlungsbedarf für Golfanlagen?
Das Finanzgericht Münster hat mit Urteil vom 8.7.2024 (Az. 5 K 2246/21 K) entschieden, dass Golfanlagen in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH) ihre Steuervergünstigungen verlieren können, wenn sie nicht nachweislich überwiegend gemeinnützige Zwecke verfolgen. Dieses Urteil hat bundesweite Signalwirkung und könnte auch für Ihre Golfanlage relevant sein.
Was bedeutet das für Sie?
✔ Steuerliche Risiken: Rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit kann zu Nachzahlungen von Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer führen.
✔ Finanzamtprüfungen: Viele Finanzämter überprüfen Golfclubs nun strenger auf ihre Gemeinnützigkeit.
✔ Rechtsform-Frage: Sollten Sie als gGmbH firmieren, könnte eine Umstrukturierung (z. B. in einen e. V. oder eine gewöhnliche GmbH) notwendig werden.
Prüfen Sie Ihre Gemeinnützigkeit:
- Dokumentieren Sie Aktivitäten wie Jugendförderung, Breitensport oder Kooperationen mit Schulen/Vereinen.
- Lassen Sie sich von einem Steuerberater oder Fachanwalt beraten, ob Ihre Satzung den Anforderungen genügt.
Vorsorge für Steuernachforderungen:
- Klären Sie, ob Ihr Finanzamt bereits Prüfungen einleitet.
- Kalkulieren Sie mögliche Steuerrückstände.
Alternativen prüfen:
- Falls die gGmbH nicht mehr haltbar ist, könnte eine Umwandlung in einen e. V. oder eine gewöhnliche GmbH sinnvoll sein.
Wie geht es weiter?
Werden Sie rechtzeitig aktiv, um finanzielle und rechtliche Risiken zu minimieren.
Nächste Schritte:
- Internen Statuscheck durchführen (Satzung, Finanzen, Gemeinnützigkeitsnachweise).
- Externe Beratung einholen (Steuerberater/Fachanwalt für Vereins- und Steuerrecht).
PS: Falls Sie bereits Erfahrungen mit Finanzamtprüfungen gemacht haben, teilen Sie uns diese gerne mit – der Austausch unter Betroffenen im Bundesverband Golfanlagen e.V. ist wertvoll!
Quellen: Urteil FG Münster (8.7.2024, Az. 5 K 2246/21 K), §§ 51-68 AO, BFH-Rechtsprechung.
Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern eine Handlungsorientierung. Bitte lassen Sie sich individuell beraten.