Bundesverband Golfanlagen e.V. ist Mitglied im Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.

Die Grundsteuerreform beschäftigt aktuell auch die Golfbranche. Aus aktuellem Anlass und um seine Mitglieder bestmöglich zu steuerlichen Fragestellungen informieren zu können, hat sich der Bundesverband Golfanlagen e.V. dem Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. angeschlossen.

 

Der Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. (BdSt) ist eine im Jahr 1949 gegründete deutsche Lobbyorganisation, die sich insbesondere mit steuerlichen Fragestellungen beschäftigt.

 

Als Ziele nennt der Verein die Senkung von Steuern und Abgaben sowie die Verringerung von Bürokratie, „Steuerverschwendung“ bzw. der „Ausgabenwut“ und Staatsverschuldung. Hierfür nutzt er verschiedene Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit. Das Schwarzbuch „Die öffentliche Verschwendung“ gehört zu den bekanntesten Marken des Vereins. Darüber hinaus ist er für die Schuldenuhr und den Steuerzahlergedenktag bekannt.

 

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) und Haus & Grund unterstützen mehrere Eigentümer, die sich gegen die Bewertung ihrer Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform wehren und vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wollen. Mittlerweile wurden die ersten vom BdSt begleiteten Klagen bei den Finanzgerichten eingereicht.

 

Aktuelle Aktenzeichen der Klagen:

  • Finanzgericht Berlin-Brandenburg: 3 K 3142/23
  • Finanzgericht Rheinland-Pfalz: 4 K 1205/23
  • Finanzgericht Köln: 4 K 2189/23
  • Finanzgericht Düsseldorf: 11 K 2310/23 Gr und 11 K 2309/23 Gr

 

Zudem unterstützt der BdSt zwei weitere Verfahren vor dem Bundesfinanzhof. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit Beschlüssen vom 23.11.2023 – 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23 die Vollziehung von Bescheiden über den Grundsteuerwert ausgesetzt und die Beschwerde an den Bundesfinanzhof zugelassen. Die Verfahren sind beim Bundesfinanzhof unter den Aktenzeichen II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV) anhängig. Auch diese beiden Verfahren unterstützt der BdSt als Musterverfahren.

 

Quelle: https://steuerzahler.de/grundsteuer/?L=0

 

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