BVGA-Info: Grundsteuerreform 2025

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz gibt Eilanträgen zur Grundstücksbewertung nach dem Grundsteuer- und Bewertungsrecht statt.

 

Der 4. Senat des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (FG) hat am 23. November 2023 in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes zu den Bewertungsregeln des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden, dass die Vollziehung der dort angegriffenen Grundsteuerwertbescheide wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit auszusetzen ist.

 

Das Urteil wird allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle, Regina Ludwig: ludwig@bvga.de.

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