BVGA-Mitgliederservice: Stimmrechtsübertragung für DGV-Verbandstag!

Der nächste ordentliche DGV-Verbandstag findet am Samstag, den 27. April 2024 im Frankfurt Marriott Hotel statt. Damit Sie sich selbst ein Bild über den Antrag des DGV-Präsidiums zur geplanten Beitragserhöhung machen können, senden wir Ihnen heute in der Anlage die entsprechenden Informationen.

 

Wie kann man seine Stimme abgeben?

Sollten Sie nicht selbst am DGV-Verbandstag teilnehmen, können Sie mit einer Vollmacht das Stimmrecht auf ein anderes DGV-Mitglied (Golfverein/Betreibergesellschaft/Landesgolfverband) übertragen. Dem benannten DGV-Mitglied wird dann am Veranstaltungsort gegen Vorlage der ausgefüllten Vollmacht das Handabstimmgerät Ihres Golfclubs/Ihrer Betreibergesellschaft ausgehändigt. Bitte beachten Sie beim Ausfüllen der Vollmacht, dass notwendig das andere DGV-Mitglied (Golfverein/Betreibergesellschaft/Landesgolfverband), nicht aber die zum Verbandstag erscheinende Person zu bevollmächtigen ist.

 

Dafür nutzen Sie am einfachsten das im DGV-Serviceportal bereitgestellte Vollmachtsformular oder fordern Sie dieses in der BVGA-Geschäftsstelle an. Vertreten Sie Ihre Meinung, nutzen Sie Ihre Stimme und gestalten Sie aktiv Ihre Zukunft im Golfmarkt mit!

 

In der BVGA-Geschäftsstelle gehen auch immer wieder Fragen zum operativen Tagesgeschäft ein. Konkret geht es dabei um die Themen „HCP-Verwaltung zurück in die Golfclubs“ und „Wirtschaftlicher Wettbewerb gegen Golfclubs“. Gerade deshalb, weil uns Ihre Meinung dazu sehr wichtig ist, wird der Bundesverband Golfanlagen e.V. dazu in Kürze ein Stimmungsbild einholen. Die Umfrage richtet sich an die Verantwortlichen von Golfanlagen/Golfclubs, ist anonym und kostenfrei. Die Ergebnisse werden anschließend bekanntgegeben.

 

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