Digitale Barrierefreiheit – Ein Muss für Golf-Websites ab Juni 2025!
am 28. Juni 2025 endet die Schonfrist: Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) müssen viele Unternehmen sicherstellen, dass ihre Websites und Online-Shops barrierefrei sind. Doch was bedeutet das konkret für die Golfbranche?
Die digitale Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, um mehr Menschen zu erreichen und exzellente Kundenerfahrungen zu schaffen. Ziel des BFSG ist es, jedem – auch Menschen mit Behinderungen – den Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen.
Welche Golfanlagen und Anbieter sind betroffen?
Das BFSG betrifft alle Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen für Verbraucher anbieten – also auch Golfclubs und -anbieter, die Online-Buchungen, Mitgliedschaften oder andere Services über ihre Websites ermöglichen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro.
Warum ist digitale Barrierefreiheit wichtig für Golf-Websites?
Barrierefreie Websites ermöglichen es beispielsweise Menschen mit Sehbehinderungen, Inhalte durch Screenreader erfassbar zu machen, oder Menschen mit motorischen Einschränkungen, Navigationselemente einfach zu bedienen. Konkret bedeutet dies:
- Hoher Farbkontrast: Inhalte sind für Menschen mit Sehschwäche leichter lesbar.
- Einfache Navigation: Links und Schaltflächen sind auch ohne Maus, z. B. per Tastatur, nutzbar.
- Alternative Texte für Bilder: Diese helfen Screenreader-Nutzern und optimieren gleichzeitig die Suchmaschinenplatzierung.
- Klare Struktur: Überschriften und Formulare sind sinnvoll gegliedert, wodurch die Nutzung erleichtert wird.
Was passiert, wenn Golf-Websites nicht barrierefrei sind?
Unternehmen riskieren ab dem Stichtag nicht nur Bußgelder von bis zu 100.000 €, sondern auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Doch mehr noch: Eine nicht barrierefreie Website schließt potenzielle Mitglieder und Kunden aus, was dem Image und der Reichweite schaden kann.
Wie können Sie Ihre Website vorbereiten?
Golfanlagen sollten jetzt aktiv werden, um bis Juni 2025 alle Anforderungen zu erfüllen. Dazu zählen die Optimierung der Benutzerführung, der Aufbau barrierefreier Formulare und die transparente Darstellung von Informationen.
Möchten Sie mehr erfahren? Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung. Gemeinsam gestalten wir Ihre Golf-Website zukunftssicher und inklusiv!
Exklusiver Jour-Fixe zum Thema digitale Barrierefreiheit
Gerade deshalb, weil es sich bei diesem Thema um eine wichtige gesetzliche Neuerung handelt, veranstaltet der Bundesverband Golfanlagen e.V. gemeinsam mit seinem Kooperationspartner GKMB für seine Mitglieder einen exklusiven Jour-Fixe. Termin und Zugangsdaten werden in Kürze bekanntgegeben.