Aus der Presse: Grundsteuerreform - Frisst der Fiskus den Golfclub auf?

WEILROD Grundsteuerreform könnte ab 2025 jährlich 90 000 Euro an Mehrkosten bescheren


2024 feiert der Golfclub Taunus Weilrod sein 45-jähriges Bestehen, eigentlich Grund, auf die Zukunft anzustoßen. Vorfreude aufs Jubiläum will sich jedoch nicht so recht einstellen, denn der 60 Hektar großen Anlage droht offenbar ein großes finanzielles Problem: Die im Januar 2025 in Kraft tretende hessische Grundsteuerreform stürzt den Club, so Vizepräsidentin Irmina Bültmann und Schatzmeister Wulf Merkel, in akute Existenznot. Das sei auch kein „Jammern auf hohem Niveau“, denn es gehe dabei tatsächlich ums Überleben des Vereins. Merkel erläutert: Rund 26 Hektar gehören dem Club, weitere 34 Hektar sind angepachteter Privat-, Gemeinde- und Kirchenbesitz. Ein Beispiel: Ein Verpächter zahlt derzeit 221 Euro Grundsteuer pro Jahr, ab Januar 2025 werden dafür 2449 Euro fällig, das ergibt eine Summe, die von der Pacht nicht ansatzweise gedeckt ist. Bislang zahlen die Verpächter die Steuerschuld selbst. Sollte der Verein die Grundsteuer für die gepachteten Flächen übernehmen müssen, weil man von den Verpächtern nicht erwarten kann, dass sie noch drauflegen, würde das die Clubkasse mit jährlich rund 90 000 Euro zusätzlich belasten. „Das lässt sich nicht auf unsere Mitglieder umlegen – illusorisch“, sagt Merkel.

 

Grund: Der Club ist nicht gemeinnützig


Der Club hätte das Problem nicht, wäre er als gemeinnützig anerkannt, was er aber nicht ist und auch nicht sein möchte. Die Gemeinnützigkeit habe einengende Bedingungen, vor allem einen gedeckelten Durchschnittsjahresbeitrag über alle Mitgliedsmodelle hinweg von maximal 1032 Euro. Rund 30 der etwa 50 hessischen Golfclubs sind ebenfalls nicht gemeinnützig, sie alle haben nun dieselben Sorgen. Ein Trost ist das für den Weilroder Club jedoch nicht, im Gegenteil, denn dem überwiegenden Teil der Clubs in Hessen könnte so der finanzielle Ruin drohen. Merkel geht nicht davon aus, dass die hessische Finanzverwaltung den Golfsport bekämpfen will, er sieht eher handwerkliche Fehler. Mit der Grundsteuerreform werde nichtlandwirtschaftliches Gelände im Außenbereich von Gemeinden als Bauerwartungsland eingestuft, und zwar unabhängig von seinem tatsächlichen Wert. Leider habe man dabei großflächige Sportanlagen im Außenbereich, wie es Golfplätze von Natur aus seien, und die in aller Regel nicht bebaubar seien, vergessen. Auch in Weilrod schließe der Bebauungsplan jede künftige Bebauung aus. Der Club selbst habe seinen Steuerbescheid zwar noch nicht, geht aber davon aus, dass er bald kommt. Merkel und Bültmann sind sich einig, dass die eklatant hohe Besteuerung von Gelände, das landwirtschaftliche Fläche ist und nur zu Sportzwecken genutzt wird, Enteignungscharakter hat. Merkel spricht von „Verfassungswidrigkeit“ nach Artikel 14 Grundgesetz (Eigentumsgarantie) und einer „konfiskatorischen Steuer“, die den Grundstückswert auffresse.

 

Schreiben an Petitionsausschuss


Gesetzgeber, erklärt Merkel. Wie das Kaninchen auf die Schlange starren mag der Golfclub allerdings nicht. Natürlich werde man gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Auch erhoffe man sich Schützenhilfe des hessischen und deutschen Golfverbandes sowie des Landessportbundes. Ferner wolle man Kontakte zur Landespolitik nutzen. Auch mit der Gemeinde gab es bereits Gespräche. In einem Schreiben an den Petitionsausschuss des Landtages verweist der Club auf das baurechtliche Verbot jeglicher Bebauung und darauf, dass der Gesetzgeber dies offenbar unbeachtet lasse, die Finanzverwaltung darin aber keine gesetzliche Lücke sehe. Bürgermeister Götz Esser (FWG) wollte sich auf Anfrage zu der Problematik nicht äußern. Es handele sich um ein laufendes Verfahren. Man habe sich mit dem Golfclub aber ausgetauscht und sich an den Hessischen Städte- und Gemeindebund gewandt, damit der die Sache rechtlich überprüft, so Esser. Christofer Hattemer, Präsident des Hessischen Golfverbandes, ist verhalten zuversichtlich, dass sich das Problem lösen lässt, der Weg dorthin sei aber schwierig. Allen betroffenen Clubs empfiehlt Hattemer, den Steuerbescheid anzufechten, auch alle Verpächter sollten das tun. Ferner rät er dazu, mit den Gutachterausschüssen zu reden, um die Bodenrichtwerte zu erfahren, manchen Pächtern seien die nämlich nicht bekannt. Insofern könne sich der Einspruch an die Finanzgerichte und an die Verwaltungsgerichte wenden. 

 

Quelle: Taunus Zeitung/Usinger Anzeiger vom 11.11.2023, Alexander Schneider

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