Führungskräftehaftung im Golfmarkt: Schützen Sie sich vor teuren Fehlern!

Als Entscheider einer Golfanlage tragen Sie nicht nur Verantwortung für den wirtschaftlichen Erfolg, sondern auch für die rechtliche Absicherung Ihrer Golfanlage – und nicht zuletzt für Ihre eigene persönliche Haftung. Ob als Geschäftsführer einer GmbH bzw. GmbH & Co. KG, Vorstand einer Aktiengesellschaft oder eines Golfclubs oder Prokurist – Ihre Entscheidungen haben Konsequenzen, und Fehler können teuer und riskant werden.

 

Haftungsrisiken – Sind Sie sich dieser Gefahren bewusst?

 

Hier sind einige der häufigsten Haftungsfallen:

 

- Maulwurfproblematik auf dem Platz – Sind Sie verantwortlich für Verstöße gegen das Artenschutzgesetz?
- Rasenmäher & Mähroboter – Was passiert, wenn es durch unsachgemäßen Einsatz zu Unfällen kommt?
- Golfcarts & Kfz-Zulassung – Wer haftet bei Unfällen auf öffentlichen Wegen?
- Fehlende Versicherungen – Haben Sie wirklich alle Risiken abgedeckt? (D&O, Haftpflicht, Brandschutz, Cybercrime)
- Arbeitsunfälle & Arbeitsschutz – Was, wenn Ihr Platzpflegepersonal verletzt wird?
- Unwetter, Blitz & Turniere – Wer trägt die Verantwortung für Spieler und Gäste?
- Insolvenzverschleppung – Welche finanziellen Risiken können Ihnen persönlich gefährlich werden?

 

Die gute Nachricht: Wissen schützt!

 

Beim Golffachkongress 2025 erhalten Sie exklusive Einblicke in die rechtlichen Fallstricke, die in der Golfbranche lauern – und konkrete Lösungen, um sich gegen Haftungsrisiken abzusichern. Rechtsanwalt Thorsten Ebermann beleuchtet in seinem hochrelevanten Vortrag „Führungskräftehaftung“, wie Sie Ihre Risiken minimieren und Ihre Golfanlage sicher in die Zukunft führen“.

 

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