Grundsteuer Update
Zum 1. Januar 2025 stellt ganz Deutschland auf das neue Grundsteuerrecht um. Bayern hat sich bei der Grundsteuer B, die alle nicht-landwirtschaftlichen Grundstücke betrifft, für ein Flächenmodell entschieden. Dieses Modell stellt einen nachvollziehbaren Zusammenhang zwischen Steuerlast und kommunalen Leistungen her und lässt sich einfach umsetzen.
Prinzipien und Eckpunkte:
- Grundlage ist die Fläche der Grundstücke und Gebäude.
- Jeder Quadratmeter Grund wird mit einem Betrag von vier Cent bewertet, Wohn- und Nutzflächen mit 50 Cent pro Quadratmeter.
- Ein Abschlag von 30 Prozent auf Wohnflächen wird gewährt.
- Die Summe dieser Beträge ergibt den Grundsteuermessbetrag, der mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird.
Entwicklung der Hebesätze:
- Kommunen veröffentlichen ihre Hebesätze auf ihren Homepages, ein zentrales Register gibt es nicht.
- Der aufkommensneutrale Hebesatz wird vor der Sommerpause berechnet, um spätere Anpassungen zu erleichtern.
Zukünftige Maßnahmen:
- Vereinfachung der Erklärung teilweise grundsteuerbefreiter Anwesen.
- Einführung digitaler Grundsteuerbescheide.
- Transparente Kommunikation der Hebesätze.
Einzelfallregelungen:
- Bei unangemessenen Belastungen durch den Systemwechsel kann die Kommune die Steuerlast auf Antrag mindern.
Dieses Reformmodell zeigt, wie gut die Vorbereitung der bayerischen Grundsteuer gediehen ist und welche nächsten Schritte anstehen. Es wird erwartet, dass die Belastungen für die meisten Steuerzahler maßvoll bleiben und im angemessenen Verhältnis zu den kommunalen Leistungen stehen.