Grundsteuer-Workshop - BVGA präsentiert aktuelle Erhebung beim Golffachkongress 2025

Die Auswirkungen der laufenden Grundsteuerreform auf Golfanlagen wurden im Rahmen einer aktuellen Erhebung des Bundesverband Golfanlagen e.V. (BVGA) umfassend beleuchtet. Die Ergebnisse der Analyse, die auf den Angaben zahlreicher Golfbetriebe basiert, machen deutlich: Die Reform bringt spürbare Veränderungen mit sich, die viele Betreiber wirtschaftlich vor neue Herausforderungen stellen.

 

Präsentiert wurden die Erkenntnisse auf Initiative des BVGA und des

Golf-Verband Niedersachsen-Bremen, im Rahmen eines Fach-Workshops während des diesjährigen Golffachkongresses 2025 im April in Göttingen.

 

Referentin war RA Sabina Büttner vom Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (BdSt NRW), die die komplexen steuerlichen Rahmenbedingungen anschaulich erläuterte und deren konkrete Auswirkungen auf die Golfbranche aufzeigte.

 

„Mit dieser Erhebung schaffen wir erstmals eine belastbare Grundlage, um den tatsächlichen Einfluss der Grundsteuerreform auf Golfanlagen zu dokumentieren“, so Regina Ludwig, vom Bundesverband Golfanlagen e.V.

 

 

Faktencheck: Was die Umfrage unter Golfanlagen offenbart

In einer aktuellen Erhebung (Quelle: BVGA, Stand April 2025) wurden die Auswirkungen der Grundsteuerreform konkret sichtbar gemacht. Die Ergebnisse sprechen eine klare Sprache und widerlegen die politische Erzählung, es handle sich nur um Einzelfälle.

 

 

1. Extreme Steuersteigerungen –bis zu 1.600 %

 

Ein zentrales Ergebnis:
- Einzelne Clubs berichten von Erhöhungen von unter 2.000 € auf über 63.000 € pro Jahr.
- In Extremfällen wurde die Steuerlast um 1.600 % erhöht.

Diese Sprünge sind nicht durch wirtschaftliche Entwicklungen erklärbar – sie sind Folge systemischer Bewertungsfehler und gesetzlicher Konstruktionsmängel. Besonders hart trifft es Pachtanlagen mit großen Flächen, deren Nutzungsart nicht angemessen differenziert wurde.

 

2. Falsche Bodenrichtwerte und realitätsferne Berechnungsgrundlagen

 

- Viele Clubs berichten von Bodenrichtwerten zwischen 90 € und 340 €/m², obwohl in ländlicher Umgebung landwirtschaftlich genutzte Flächen mit 1–5 €/m² bewertet werden.
- Vergleichswerte anderer Anlagen in unmittelbarer Umgebung belegen diese Diskrepanz: Ein Golfclub wurde mit dem Bodenrichtwert eines Industriegrundstücks bewertet.

- Die Folge: naturbelassene Biotope und Randflächen werden wie voll bebaute Grundstücke besteuert – mit fatalen Konsequenzen.

 

 

3. Mehrbelastung trifft vor allem Pächter

 

Ein weiterer Schwerpunkt der Umfrage: Die Verteilung der Steuerlast im Spannungsfeld Pächter – Eigentümer – Kommune.

  • In vielen Fällen haben Verpächter keine oder fehlerhafte Erklärungen abgegeben – was zur Anwendung von pauschalen Schätzungen führte. Diese sind laut Statistik fast immer zu hoch.
  • Pächter haben keine eigene Rechtsmittelbefugnis – sie sind auf die Mitwirkung des Eigentümers angewiesen.
  • Einige Betreiber zahlten bereits die volle Grundsteuer, obwohl sie nach eigenen Angaben nicht über den Bescheid informiert wurden oder dieser formal falsch zugestellt wurde.

 

4. Verfassungsrechtliche Zweifel und hohe Unsicherheit

 

Laut Umfrage:

  • Ein Großteil der Einsprüche wurde zurückgewiesen – auch bei offensichtlichen Bewertungsfehlern.
  • Viele Golfanlagen haben noch keine Rückmeldung vom Finanzamt erhalten – obwohl die Einspruchsfristen teilweise abgelaufen sind.
  • Klagen beim FG Kassel und anderen Gerichten sind anhängig, unter anderem wegen willkürlicher Zuordnungen, Bewertungsmethoden und überhöhter Hebesätze.

 

Analyse der Ergebnisse:

 

Wie viele Golfanlagen sind betroffen?

Die Umfrageergebnisse zeigen einen deutlichen Anstieg bei Golfanlagen mit mittleren bis sehr hohen Steuerwerten:

  • Nur wenige Anlagen bleiben auf dem bisherigen Niveau (unter 5.000 €/Jahr)
  • Der Großteil liegt nun zwischen 15.000 € und über 60.000 € jährlich
  • Besonders alarmierend: Einzelne Clubs bewegen sich bei über 100.000 € p.a. – was selbst bei guten wirtschaftlichen Kennzahlen kritisch wird
  • Existenzbedrohende Auswirkungen – insbesondere für gemeinnützige Clubs und Pächter

 

Fazit: Die Zahlen sprechen für sich – jetzt ist Widerstand Pflicht

Die Umfrage zeigt eindrucksvoll: Die Grundsteuerreform trifft Golfanlagen nicht punktuell, sondern systemisch. Die Kombination aus Bewertungsfehlern und politischen Unwägbarkeiten gefährdet die wirtschaftliche Grundlage zahlreicher Golfanlagen.

 

Die Forderungen des Bund Deutscher Steuerzahler lauten daher:

 

  • Korrektur der Bewertungsverfahren durch gesetzliche Nachbesserung
  • Einführung eines bundesweit einheitlichen Flächenerlasses für Sportanlagen
  • Aussetzung der Vollziehung bei massiven Wertabweichungen
  • Verzicht auf pauschale Bodenrichtwerte bei Sportnutzung

 

 

Handlungsempfehlungen des BdSt. für Verantwortliche:

 

  1. Alle Bescheide prüfen (lassen) – auch rückwirkend.
  2. Gutachten beauftragen, wenn Bewertungsgrundlage fehlerhaft erscheint.
  3. Verpächter aktiv ansprechen – ohne deren Mitwirkung keine Korrektur möglich.
  4. AdV-Anträge einreichen, wenn wirtschaftliche Härte vorliegt.
  5. Politischen Druck ausüben – gemeinsam mit anderen Sportarten (Luftsport, Reiten, Schützen, etc.)

 

 

Der Appell an die Politik

 

„Die Grundsteuer darf nicht das Aus für den Breitensport bedeuten“, so ein Kommentar aus der Umfrage. Tatsächlich droht ohne politische Nachbesserung ein massiver Flächenverlust – für Golf wie für andere Sportarten.

Es ist Zeit für Augenmaß, Ausnahmen und Einsicht. Und es ist Zeit für Golfanlagen/Clubs, die sich gemeinsam wehren.

 

 

Hinweis: Dieser Artikel basiert auf der Präsentation „Aktuelles zur Grundsteuer“, gehalten von Sabina Büttner (BdSt NRW e.V.) im April 2025 beim Golffachkongress 2025. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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