Grundsteuerreform aktuell - Wie die Verantwortlichen von Golfanlagen auf Bescheide der Finanzverwaltung reagieren – Wertvoller Erfahrungsaustausch beim Golffachkongress 2024

Aktuell verschicken Finanzämter die Grundsteuerbescheide. Golfplatzeigentümer und Verpächter von Golfplatzflächen sollten diese sorgsam prüfen, um künftig nicht unnötig viel Grundsteuer zahlen zu müssen.Für die Grundstückseigentümer und Pächter der Golfplatzfläche geht es um viel Geld.

 

Die Verantwortlichen von Golfanlagen haben teilweise bereits mit einem Einspruch reagiert. Ein erfolgreicher Einspruch muss entsprechend begründet sein. Wer sich auf verfassungsrechtliche Fragen beruft, wird am Ende vermutlich Klage einreichen müssen.

 

Erfahrungsaustausch: Was beim Thema Grundsteuer zu beachten ist, diskutieren Interessierte beim 13. Internationalen Golffachkongress 2024 in Bad Driburg. Treffpunkt für die Diskussionsrunde ist Mittwoch, der 24. April 2024 um 16.00 Uhr im Raum „Ramona“. Sollten Sie sich noch zum Grundsteuer-Erfahrungsaustausch anmelden wollen, senden Sie uns bitte bis spätestens Mittwoch, den 17. April 2024 eine Nachricht an folgende E-Mail: ludwig (at) bvga.de.

 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

 

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