„Grundsteuerreform & Golfanlagen“ - BVGA-Blitzumfrage zur Grundsteuer und Bodenrichtwerte für Golfplatzgrundstücke

Es scheint, dass es in Bezug auf die Festsetzung der Bodenrichtwerte für Golfplatzgrundstücke in Deutschland einige Unklarheiten gibt, insbesondere bezüglich der Abweichungen in den bereits erfolgten Grundsteuerwertbescheiden der Finanzämter.

 

Normalerweise sind Gutachterausschüsse für Grundstückswerte für die Festlegung der Bodenrichtwerte zuständig, einschließlich der für Golfplatzgrundstücke. Diese Bodenrichtwerte sind in BORIS-D (Bodenrichtwertinformationssystem Digital) verfügbar, einem webbasierten System, das Bodenrichtwerte länderübergreifend und einheitlich bereitstellt.

 

Wenn jedoch keine Bodenrichtwerte vorliegen, übernimmt das jeweilige Finanzamt die Festsetzung. Hier könnte es zu Abweichungen kommen, da die Finanzämter möglicherweise unterschiedliche Methoden oder Kriterien verwenden, um die Bodenrichtwerte festzulegen.

 

Gerade deshalb, um die Größenordnung der Unterschiede festzustellen, führen wir diese Umfrage durch. Die Ergebnisse sollen Ihnen helfen, zukünftige hohe oder nicht korrekte Grundsteuerbeträge zu vermeiden.

 

Im Rahmen des 13. Internationalen Golffachkongresses in Bad Driburg vom 23.4. bis 25.4.2024 werden die Ergebnisse präsentiert und die Teilnehmer des Golffachkongresses können sich dazu über relevante Erfahrungen und Empfehlungen zu diesem Thema austauschen.

 

Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um an der Umfrage teilzunehmen. Vielen Dank! 

 

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