Mehrwertsteuer-Entscheidung: Was die 7 % für die Golfanlagen-Gastronomie wirklich bedeuten und wie man zusätzlich dem Fachkräftemangel erfolgreich begegnen kann!
Die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche den Weg endgültig frei gemacht: Ab 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie wieder dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %, Getränke bleiben bei 19 %. Der Bundestag hat das entsprechende Entlastungspaket beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen.
Für Restaurants, Clubhäuser und Gastro-Pächter ist das ein deutliches Signal – und für Golfanlagen eine strategisch wichtige Chance, ihre Wirtschaftlichkeit zu verbessern und Spielräume für Investitionen, Personal und Qualität zu gewinnen.
Was genau beschlossen wurde – kurz und fachlich präzise
Die Linie der Bundesregierung ist klar:
- Speisen in der Gastronomie (Restaurant, Bistro, Clubhaus, Catering usw.) werden ab 2026 dauerhaft mit 7 % Umsatzsteuer besteuert – unabhängig davon, ob vor Ort verzehrt oder mitgenommen wird.
- Getränke – inklusive alkoholischer und nicht-alkoholischer – bleiben bei 19 % Umsatzsteuer.
Konkrete Auswirkungen auf Golfanlagen: mehr Spielraum, aber auch Hausaufgaben
Für Golfanlagen mit eigenbetriebener oder verpachteter Gastronomie hat die Entscheidung unmittelbare Folgen:
1. Margenverbesserung im Speisenbereich
Wer die aktuellen Bruttopreise beibehält, erzielt ab 2026 auf Speisen einen höheren Nettoumsatz bei gleicher Kasse. Das eröffnet Möglichkeiten, z. B.:
- bessere Produktqualität,
- attraktivere Arbeitsbedingungen,
- Investitionen in Digitalisierung, Kassensysteme, Küchentechnik oder Einrichtung.
Umgekehrt können Golfanlagen (oder Pächter) die Entlastung auch nutzen, um preislich attraktiver zu werden – etwa bei Tagesgerichten, Turnier-Buffets oder Halfway-Angeboten. Welche Strategie sinnvoll ist, hängt von Positionierung, Wettbewerbssituation und Kostendruck ab.
2. Clubhäuser mit Mischsortiment: Trennung wird noch wichtiger
In Golfclub-Restaurants fließen Speisen und Getränke ineinander: Menü mit Weinbegleitung, Turnier-Catering, Pauschalen, Buffets. Gerade hier wird entscheidend sein, dass
- Kassensysteme sauber zwischen 7 % (Speisen) und 19 % (Getränke) unterscheiden,
- Verträge, Preislisten und Buchhaltung rechtzeitig auf die neue Situation eingestellt werden.
- Hinweis: Bereits 2025 gemeinsam mit Steuerberater:innen, Pächter:innen und Systemhäusern durchspielen, wie Speisen und Getränke künftig ausgewiesen werden – insbesondere bei Pauschalen, Tagungspauschalen, Turnierpaketen und Events.
3. Pacht- und Betreiberstrukturen im Blick behalten
Viele Golfanlagen arbeiten mit externen Pächter:innen, Umsatzpacht oder Mischmodellen. Hier stellen sich u. a. die Fragen:
- Wie verteilen sich Entlastung und Mehrertrag zwischen Pächter und Verpächter?
- Müssen oder sollten Pachtmodelle, Umsatzschwellen oder Bonussysteme angepasst werden?
- Welche Anreize setzt die Golfanlage, damit die Gastro nicht nur „kostendeckend“, sondern ein echter Mehrwert für Mitglieder und Gäste wird?
Diese Punkte sollten Golfanlagen frühzeitig intern diskutieren – die Mehrwertsteuer-Entlastung ist ein Hebel, um Partnerschaften zu stärken statt nur „mitlaufen zu lassen“.
Entlastung ja – Fachkräftemangel bleibt Realität
Trotz der Steuerentlastung bleibt eine zentrale Herausforderung bestehen: Die Branche kämpft weiterhin mit
- fehlenden Fachkräften,
- steigenden Lohnkosten,
- veränderten Erwartungen der Beschäftigten an Arbeitszeiten, Planbarkeit und Arbeitskultur.
Gerade auf Golfanlagen, wo Saisonspitzen (Turnierwochenenden, Events, Abendveranstaltungen) auf ruhige Phasen treffen, ist es schwierig, stabile Teams aufzubauen und zu halten. Viele Golfanlagen berichten: Das Problem ist nicht mehr nur der Wareneinsatz, sondern vor allem der Personaleinsatz“.
Antwortbaustein für die Zukunft: Robotik & Automatisierung in der Golf-Gastronomie
BVGA Wirtschafts-GmbH Geschäftsführer Thomas Hasak: !Genau an dieser Stelle setzt ein Thema an, das der BVGA beim 15. Internationalen Golffachkongress 2026 in Mannheim in den Mittelpunkt rückt:
„Robotik in Gastronomie – wie Service-Roboter Teams entlasten und Kostenstrukturen verändern können.“ Für Golfanlagen bedeutet das:
- Weniger Druck im Service,
- bessere Planbarkeit in Spitzenzeiten (Turniere, Gruppen, Abendveranstaltungen),
- die Möglichkeit, das entlastete Budget aus der Mehrwertsteuer-Senkung gezielt in Automatisierung und Personalbindung zu investieren.
Beim Golffachkongress werden praxisnahe Beispiele und Live-Demonstrationen zeigen, wie Robotik heute schon in Gastronomien funktioniert – und wie sich Technik, Menschen und betriebswirtschaftliche Kennzahlen sinnvoll verzahnen lassen“.
Fazit: Strategisches Zeitfenster für Golfanlagen
Die Umsatzsteuersenkung auf 7 % für Speisen in der Gastronomie ab 2026 ist mehr als eine technische Steuerfrage. Sie ist ein strategisches Zeitfenster für Golfanlagen, um:
- das Geschäftsmodell Gastronomie & Clubhaus neu zu denken,
- Margen gezielt für Personal, Qualität und Digitalisierung einzusetzen,
- dem Fachkräftemangel mit intelligenter Automatisierung zu begegnen,
- Mitgliedern und Gästen ein noch besseres, professionelleres Erlebnis zu bieten.
Der BVGA wird das Thema in den kommenden Monaten in seinen Formaten – insbesondere beim 15. Internationalen Golffachkongress in Mannheim – begleiten und vertiefen.
